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Mit Buchholz wieder vor Gericht |
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Geschrieben von: J.Brückers
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Mittwoch, 22. Juni 2011 um 08:12 |
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Zwischen dem ehemaligen Chirurgie-Chef Prof. Jürgen Buchholz und dem Krankenhaus Wermelskirchen ist es gestern erneut zu einem Termin vor dem Arbeitsgericht Solingen gekommen. Dabei ging es wie schon im Oktober 2010 um die ordnungsgemäße Abwicklung des Auflösungsvertrags sowie die Aufrechnung gegenseitiger Forderungen. Nach Informationen unserer Zeitung erhebt das Krankenhaus noch Forderungen von 140 000 Euro.
Bereits im Oktober ging es um die Offenlage der Abrechnungen von Prof. Buchholz. Damals standen 250 000 Euro im Raum, die das Krankenhaus noch von ihm forderte. Das Krankenhaus musste vor Gericht die Offenlage der Abrechnungen einklagen. Damals wie auch gestern machte das Gericht deutlich, dass Buchholz verpflichtet sei, seine Abrechnungen offenzulegen. Außergerichtlich war inzwischen eine Gegenrechnung von Ansprüchen beider Seiten erfolgt, so dass nur noch über 140 000 Euro verhandelt werden musste.
Prof Dr. med.Jürgen Buchholz Ehemaliger Chefarzt der Chirurgie
Letztlich gab es auch gestern keinen "Gütetermin". Das Krankenhaus musste erneut über das Gericht seine Auskunftsansprüche geltend machen. Das Arbeitsgericht Solingen erteilte Prof. Jürgen Buchholz eine Nachfrist von zwei Monaten.
Quelle: RP-online.de 22.06.2011
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